Sie finden hier unsere Mietbedingungen für unsere Mietanhänger:

Willkommen bei unseren Mietbedigungen um einen Anhänger und Autotrailer bei uns mieten zu können


1. Allgemeines

 

Grundlage dieses Mietvertrages zwischen DVV oder dem Standortpartner und dem Mieter sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Durch seine Unterschrift erkennt der Mieter an, dass er den Anhänger in einem technisch einwandfreien Zustand übernommen hat.

 

2. Versicherung

 

Der Anhänger ist gemäß den jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftversicherung wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: 100 Mio. Euro pauschal, bei Personenschäden jedoch maximal 15 Mio. je geschädigte Person Teilkaskoversicherung: Diese deckt Schäden im Falle von Brand, Explosion, Entwendung und Elementarereignissen, sowie Glas- und Wildschäden ab. Selbstbeteiligung 150,00 EUR.

 

3. Haftung

 

Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Anhänger in voller Höhe für den dem Vermieter entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schaden. Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im Schadensfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Der Mieter ist für die Einhaltung der Anhängelast seines Fahrzeuges allein verantwortlich, sowie für Verkehrsverstöße aller Art. Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Auch für Reifenschäden jeglicher Art, sowie für die Dichtheit des Aufbaus und der Plane wird keine Haftung vom Vermieter übernommen. Folgeschäden am Fahrzeug oder dem Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und somit ausdrücklich ausgeschlossen.Der Mieter ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldanerkenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadensfalles durch die für den Mietanhänger abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorzugreifen.                                                            

 

4. Reparatur

 

Bei Auftreten von Schäden, dürfen diese nur nach Rücksprache und Maßgabe des Vermieters durchgeführt werden. Anderenfalls trägt der Mieter die hierfür angefallenen Kosten und haftet für jeden Schaden, den der Vermieter hierdurch erleidet.

 

5. Besondere Pflichten des Mieters

 

Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Mieter ist für sich oder dessen Fahrer für die Fahrtüchtigkeit und des Vorhandenseins einer gültigen Fahrerlaubnis selbst verantwortlich. Die Beladung des Anhängers ist nur im gesetzlichen Rahmen zulässig. Der Anhänger ist vom Mieter sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern, verstößt der Mieter gegen diese Bedingung, so muss er vollen Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich Mietausfalls leisten. Der Anhänger darf nicht an Dritte weiter verliehen werden.

 

6. Anzeigepflicht

 

Die Polizei ist in jedem Fall zur Ermittlung der Unfalltatsachen hinzuzuziehen. Der Vermieter ist sofort zu verständigen und spätestens bei Rückgabe des Anhängers über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten, selbst dann, wenn Sie in der Zwischenzeit behoben sein sollten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

Brand- oder Entwendungsschäden, sowie Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter, sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.

 

7. Mietdauer und Rückgabe

 

Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger zum vereinbarten Termin dem Vermieter an dessen Adresse zurückzugeben. Wird der Rückgabetermin um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Vermieter zu benachrichtigen, außerdem ist der Mieter zur Zahlung einer zusätzlichen Tagesmiete verpflichtet. Nach zwei Tagen ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen Unterschlagung. Für hieraus entstehende Schäden dem Vermieter gegenüber, hat der Mieter vollen Schadenersatz zu leisten.

 

8. Auslandsfahrten

 

Fahrten außerhalb des Bundesgebietes müssen immer, ohne Ausnahme, vor Antritt der Fahrt bzw. bei Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter gemeldet bzw. muss sich die Erlaubnis vom Vermieter eingeholt werden. Wird diese erteilt, so beschränkt sie sich Fahrten und Aufenthalte in Europa*.

 

* zugelassene Länderkennzeichnung des Versicherungsunternehmen.

 

9. Kaution und Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis und die Kaution ist immer im Voraus bei Vertragsabschluss zu entrichten.

 

Wir haben unsere Mietbedingungen für unsere Autoanhänger in der Anhängervermietung erstellt,

dass es für Sie einfach ist diese zu verstehen um einen Anhänger leihen zu können. Wir möchten einen fairen Kundenkontakt in unserer Anhängervermietung gewährleisten, um günstig einen zu Anhänger leihen und unsere Anhänger mit Plane nutzen. Sie finden diese Nutzungsbedingungen für unsere Autoanhänger bei uns im Anhängerverleih oder auf der Rückseite unseren Mietverträgen. In unseren Bedingungen ist geregelt, wie Sie sich mit unserem Autoanhänger und Autotransporter im Falle eines Schadens und bei einem Unfall verhalten sollen. Nutzen Sie die Option bei uns günstig einen ungebremster Anhänger mit Plane , einen Autotransport Anhänger, einen Doppelachsen Anhänger, einen Kofferanhänger mieten, oder die Modelle eines gebremster Anhänger ´s. Bei uns gibt es günstig einen Autotransporter / Autotrailer mieten oder einen Anhänger zu leihen. Die Preise sind bei uns günstig wenn Sie einen Kfz-Anhänger mieten oder einen gebremsten Pkw-Anhänger mieten möchten. Gern beraten wir Sie zu weiteren Themen wie Sie unseren Pkw Anhänger mieten oder einen unseren Autotransporter / Trailer mieten. Sie können günstig in unserem Anhängerverleih, Spanngurte für das zu befördernde Transportgut mit einem Autoanhänger leihen. Wir möchten, das Sie den bestmöglichen Service bei einen ungebremster Anhänger und gebremster Anhänger mit Plane geniessen können. Sollten Sie Fragen haben zum Thema oder zu einem unserer Autotransporter, Mietanhänger zögern Sie nicht und sprechen uns an. Gern beraten wir Sie wie Sie einen Kofferanhänger mieten und richtig benutzen oder wie Sie einen Trailer mieten . Sein Sie vorbildlich mit einem Autoanhänger und Autotransporter auf den Straßen unterwegs.